Anrechnung von Lehrabschlüssen

Gleichstellung von Abschlüssen an der HLW bzw. FW mit Lehrabschlüssen

Das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend hat per Erlass die schulischen Ausbildungsabschlüsse mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG (Berufsausbildungsgesetz) gleichgestellt.

Gleichwertige Schul- und Lehrabschlüsse – Höhere Lehranstalt (HLW)

HBLW – 5 jährig

Medieninformatik

Sprachen und Beruf

Abgeschlossene Lehrberufe:

  • Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Koch/Köchin

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

  • Bürokaufmann/-frau
  • Betriebsdienstleistung
  • Gastronomiefachmann/-frau

Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe.

Kommunikations- und

Mediendesign

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

  • Bürokaufmann/-frau
  • Betriebsdienstleistung

Berufsausbildung des/der Mediengestalter/in

Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe

Gleichwertige Schul- und Lehrabschlüsse – Fachschule (FW)

3–jährige Fachschule für

wirtschaftliche Berufe

Abgeschlossene Lehrberufe:

  • Restaurantfachmann/-frau
  • Bürokaufmann/-frau

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

  • Gastronomiefachmann/-frau

Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe

Daraus ergibt sich die rechtliche Wirkung, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Schule

  • oben angeführte Lehrberufe abgeschlossen haben,
  • die Vereinbarung einer (Rest)Lehrzeit für die abgeschlossenen Lehrberufe entfällt,
  • und die Anrechnungsbestimmungen für verwandte Lehrberufe anzuwenden sind.

Weitere Information

Erlass: http://www.bmwfj.gv.at/Presse/Documents/Liste%20Gleichhaltung%2034a%20BAG%20-%20Erlass.pdf

Lehrberufsliste: http://lehrberufsliste.m-services.at/index.php?cont=downloads