Elternverein

Aufgaben des Elternvereins

Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule; z.B. gegenüber Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B. gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines
Mitgliedsbeitrages verbunden. Mitglied des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder,
daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Mitglied und somit
in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar ist jeder, dem nach den Statuten des
jeweiligen Elternvereins dieses Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
Eltern jener Schüler und Schülerinnen, die neu in die Schule gekommen sind (z.B. in den
ersten Klassen), erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht. Als eine
solche Willenskundgebung ist die Teilnahme an der Hauptversammlung anzusehen.
Mitgliedsbeitrag im Schuljahr 2018/19: € 15,00

Rechte der Eltern

Recht auf Information

  • Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten,
    die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
  • Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen
    Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein
    Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge,
Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die
Klassenelternvertreter an den Klassenvorstand und über den Obmann/die Obfrau an die
Direktion geschehen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

  • Der Elternverein entsendet die drei Vertreter und drei Stellvertreter in den
    Schulgemeinschaftsausschuss.
  • Der Elternverein hat durch die drei Mitglieder, die er in den SGA entsendet, das Recht auf
    Mitbestimmung in der Schulbuchkonferenz.

Pflichten des Elternvereins

Wahrung der Elternrechte

  • Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitern und Lehrern um die Unterrichts- und
    Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
  • Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen.
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen.
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit).
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
  • Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel.

Der Vorstand

Der Vorstand eines Elternvereins besteht aus dem Obmann/der Obfrau (dem/der
Vorsitzenden), dem/der Schriftführer/in, dem Kassier und deren Stellvertretern. Ihre Wahl
erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung (Manche Elternvereine wählen Kassier und
Schriftführer in der ersten Ausschusssitzung).

Der Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich. Ihre
Wahl erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung.

Der Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus den Klassenelternvertretern und dem Vorstand. Ob die
Klassenelternvertreter in der Hauptversammlung gewählt oder nur von dieser zur Kenntnis
genommen werden, hängt von den Statuten des Elternvereins ab.

Kontakt

Obfrau: Christine Berger-Dick
Obfrau-Stellvertreterin: Brigitte Queder
Schriftführerin: Sylvia Röth
Kassierin: Slavica Komenda
Rechnungsprüferin: Juliane Neumair

Bankverbindung

Raika Saalfelden BLZ 35053 Kto.Nr. 163.907
IBAN:  AT47 3505 3000 0016 3907
BIC:  RVSAAT2S053