Anrechnung von Lehrabschlüssen
Gleichstellung von Abschlüssen an der HLW bzw. FW mit Lehrabschlüssen
Das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend hat per Erlass die schulischen Ausbildungsabschlüsse mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG (Berufsausbildungsgesetz) gleichgestellt.
Gleichwertige Schul- und Lehrabschlüsse – Höhere Lehranstalt (HLW) |
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HBLW – 5 jährigMedieninformatikSprachen und Beruf |
Abgeschlossene Lehrberufe:
Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:
Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe. |
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Kommunikations- undMediendesign |
Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:
Berufsausbildung des/der Mediengestalter/in Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe |
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Gleichwertige Schul- und Lehrabschlüsse – Fachschule (FW) |
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3–jährige Fachschule fürwirtschaftliche Berufe |
Abgeschlossene Lehrberufe:
Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:
Teilweise Anrechnung verwandter Lehrberufe |
Daraus ergibt sich die rechtliche Wirkung, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Schule
- oben angeführte Lehrberufe abgeschlossen haben,
- die Vereinbarung einer (Rest)Lehrzeit für die abgeschlossenen Lehrberufe entfällt,
- und die Anrechnungsbestimmungen für verwandte Lehrberufe anzuwenden sind.
Weitere Information
Erlass: http://www.bmwfj.gv.at/Presse/Documents/Liste%20Gleichhaltung%2034a%20BAG%20-%20Erlass.pdf
Lehrberufsliste: http://lehrberufsliste.m-services.at/index.php?cont=downloads